... der Flughafen Münster/Osnabrück durfte seine Startbahn zunächst auf 3.000 Meter, und schließlich auf 3.600 Meter verlängern.
Dagegen hatte der Naturschutzbund eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht durchgesetzt, die im Juli 2009 wegen rückläufiger Passagierzahlen an das Oberverwaltungsgericht Münster zurück verwiesen wurde.
Das Gericht in Münster zeigte sich Ende Mai 2011 nicht überzeugt von der Vorstellung der Flughafenbetreiber, mit der zu verlängernden Startbahn zu einem interkontinentalen Flughafen zu werden. Deshalb argumentierten die Richter, dass das öffentliche Interesse am Ausbau nicht die Schutzwürdigkeit des Naturraumes überwiege.
Das Strukturkonzept des Airportpark FMO berücksichtigen zwar weitgehend die besonderen Belange des FFH-geschützten Eltingmühlenbachs, jedoch wurde schon im Vorfeld der Erschließung für die K1 das Naturschutzgebiet Hüttruper Heide, das zwischen der Stichstraße und dem Dortmund-Ems-Kanal liegt, gezielt entwertet. Peripheres Grünland des Schutzgebiets, das erst in den 1990er Jahren als Pufferzone angelegt worden war, wurde noch vor der Begutachtung umgebrochen und Kleingewässer – so genannte Blänken mit Vorkommen des Kammmolchs – wurden zugeschüttet. Die Planung des Airportpark FMO beinhaltet insgesamt vier Realisierungsstufen, die schließlich die Vernichtung des Naturschutzgebiets vorsieht.
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