Nach WN Informationen hat weder der FMO noch der NABU gewonnen. Es sieht so aus, dass das Planfeststellungsverfahren neu aufgerollt werden muss und eine neue Abwägung vorgenommen werden soll. Gegen einen dann neuen Beschluss kann wieder der Klageweg beschritten werden. Was mich bei dieser ganzen leidigen Angelegenheit wirklich stört ist die Tatsache, dass das gleiche Gericht plötzlich zu einer anderen Auffassung gelangt ist, obwohl alle Tatsachen bereits vorlagen. Anscheinend ist es in Deutschland unmöglich, einmal ein Verkehrsprojekt ohne Schwierigkeiten durchzubringen. Allein schon die Tatsache das die damalige grüne Umweltministerin Bärbel Höhn ein bis dato unbedeutenes Bächlein zum FFH-Gebiet erklärt grenzt schon an eine Farce. Dieses Bächlein wird per Brücke auf der Zufahrtsstraße zum FMO bereits gequert. Das ist aber anscheinend unschädlich, weil diese Straße ja schon immer da war. Sie war auch der dortigen Tierwelt nicht unverträglich. Aber der Luftverkehr ist naturgemäß ein großer Dorn im Auge der Grünen. Da erfindet man halt einen Fisch den bis dato niemand kannte, sagt da fliegen Fledermäuse rum die es zu schützen gilt und neuerdings auch irgentwelche besonderen Fliegen.
Glaubt denn der NABU ernsthaft, Fledermäuse ließen sich durch eine längere Startbahn vertreiben oder die Fische könnten nicht unter einer Brücke mit Lichtschächten hindurchschwimmen, wenn keine hundert Meter weiter nur ein dunkles Loch unter einer Straße herführt das sie bislang auch nicht gestört hat. Manchmal zweifle ich am Verstand auch unserer Juristen. Bei mir im Garten fliegen auch die Fledermäuse und sie lassen sich noch nicht einmal davon abhalten, wenn ich in der Dämmerung noch draussen sitze. Darf ich jetzt auch keine Änderungen an meinem Haus mehr vornehmen.
Um nicht missverstanden zu werden, Naturschutz ist richtig und muss auch sein. Aber bitte dort wo es auch Sinn macht und nicht der Verlängerung einer bereits vorhandenen und genutzten Start- und Landebahn. Durch eine Verlängerung von nicht mal 1500m lassen sich die dort heimischen Tiere nicht vertreiben.