
Oberverwaltungsgericht NRW, 20 D 80/05.AK hat geschrieben:Ausgehend von den für die Meldung und die Aufnahme des Gebietes in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung maßgeblichen
Gründe sieht der Senat auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse und des Ergebnisses der mündlichen Verhandlung eine erhebliche
Beeinträchtigung des FFH-Gebietes Eltingmühlenbach in seinen Erhaltungszielen als möglich an und zwar im Hinblick auf den Lebensraumtyp
Fließgewässer der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis (Code 3260 - Bezeichnung in NRW: Tieflandbach) und die
Art Bachneunauge (Code 1096). Tragfähige Anknüpfungspunkte für weitere Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes, insbesondere im Hinblick auf
den prioritären Lebensraumtyp Erlen-, Eschenwälder und Weichholz-Auenwälder (Code 91E0) - kurz Weichholz-Auenwald - sowie die als bedeutend
für das Gebiet ausgewiesenen Arten Steinbeißer (Code 1149), Groppe (Code 1163) und Eisvogel fehlen.
Münstersche Zeitung hat geschrieben:[...] Das Gericht führt bei seiner Entscheidung eine erhebliche Beeinträchtigung von Flora und Fauna an. Das Ausbauvorhaben beeinträchtige das Europäische Naturschutzgebiet (FFH-Gebiet) Eltingmühlenbach erheblich. Bei dieser Sachlage hätte das Vorhaben durch den Planfeststellungsbeschluss nur zugelassen werden dürfen, wenn für das Vorhaben streitende zwingende öffentliche Interessen bestünden, die höher zu gewichten seien als die entgegenstehenden Naturschutzinteressen. [...]
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