Möglicher Ausbau der Start- und Landebahn




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Re: Möglicher Ausbau der Start- und Landebahn

Beitragvon osna » 26. Mai 2011, 17:29

Heute wird es kein Urteil mehr geben. Entweder morgen oder Montag stehen zur Debatte!
Gruß, Jonas.
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von Anzeige » 26. Mai 2011, 17:29

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Re: Möglicher Ausbau der Start- und Landebahn

Beitragvon Albatros » 26. Mai 2011, 17:32

Urteil auf den 27.5. oder 30.5. vertagt.
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Re: Möglicher Ausbau der Start- und Landebahn

Beitragvon aviation-fan » 26. Mai 2011, 17:52

Nun wird es Montag, 11 Uhr.
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Re: Möglicher Ausbau der Start- und Landebahn

Beitragvon B777 » 27. Mai 2011, 16:08

aviation-fan hat geschrieben:Nun wird es Montag, 11 Uhr.



Um 24 Stunden nach hinten geschoben...

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Re: Möglicher Ausbau der Start- und Landebahn

Beitragvon aviation-fan » 27. Mai 2011, 19:50

Also das ist nun wirklich peinlich, dass diese direkte Verbindung niemandem aufgefallen ist im Vorfeld..... aber Fehler können passieren. Zum Glück scheint ja niemand einen Befangenheitsantrag stellen zu wollen.
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Re: Möglicher Ausbau der Start- und Landebahn

Beitragvon aviation-fan » 30. Mai 2011, 12:48

Kein Befangenheitsantrag gegen Richterin - Urteil wird Dienstag gesprochen

Und wen's interessiert, hier mal ein Link zum Gutachten des NABU, das vom DLR erstellt wurde.
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Re: Möglicher Ausbau der Start- und Landebahn

Beitragvon B777 » 31. Mai 2011, 10:15

Aus die Maus....

Die Bahn wird wohl so bleiben wie bisher, der Planfeststellungsbeschluss ist rechtswidrig.
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Re: Möglicher Ausbau der Start- und Landebahn

Beitragvon osna » 31. Mai 2011, 10:20

Gruß, Jonas.
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Re: Möglicher Ausbau der Start- und Landebahn

Beitragvon B777 » 31. Mai 2011, 10:41

WN

Also Überarbeitung möglich mit anschließender Klage-Möglichkeit.
Aber meiner Meinung nach wie gesagt war es das, ich glaube einfach nicht mehr dran.
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Re: Möglicher Ausbau der Start- und Landebahn

Beitragvon osna » 31. Mai 2011, 10:52

Moin!

Ich habe das OVG-Urteil vom 13.07.2006(?) in den letzten Minuten überflogen und will mich später genauer damit befassen. Nach dem Wortlaut des Urteils von 2006 und dem des von mir geposteten Artikels der Münsterschen Zeitung bin ich sehr gespannt auf die vollständige Begründung des heutigen Urteils.

Das Urteil vom Juli 2006 bestätigt den Kläger lediglich in zwei Punkten, soweit ich das in der Eile gesehen habe. Dort heißt es:
Oberverwaltungsgericht NRW, 20 D 80/05.AK hat geschrieben:Ausgehend von den für die Meldung und die Aufnahme des Gebietes in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung maßgeblichen
Gründe sieht der Senat auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse und des Ergebnisses der mündlichen Verhandlung eine erhebliche
Beeinträchtigung des FFH-Gebietes Eltingmühlenbach in seinen Erhaltungszielen als möglich an und zwar im Hinblick auf den Lebensraumtyp
Fließgewässer der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis (Code 3260 - Bezeichnung in NRW: Tieflandbach) und die
Art Bachneunauge (Code 1096). Tragfähige Anknüpfungspunkte für weitere Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes, insbesondere im Hinblick auf
den prioritären Lebensraumtyp Erlen-, Eschenwälder und Weichholz-Auenwälder (Code 91E0) - kurz Weichholz-Auenwald - sowie die als bedeutend
für das Gebiet ausgewiesenen Arten Steinbeißer (Code 1149), Groppe (Code 1163) und Eisvogel fehlen.


Im Artikel der Münsterschen Zeitung wird Folgendes al Urteilsbegründung für das heutige Urteil angeführt:
Münstersche Zeitung hat geschrieben:[...] Das Gericht führt bei seiner Entscheidung eine erhebliche Beeinträchtigung von Flora und Fauna an. Das Ausbauvorhaben beeinträchtige das Europäische Naturschutzgebiet (FFH-Ge­biet) Eltingmühlenbach erheblich. Bei dieser Sachlage hätte das Vorhaben durch den Planfeststellungsbeschluss nur zugelassen werden dürfen, wenn für das Vorhaben streitende zwingende öffentliche Interessen bestünden, die höher zu gewichten seien als die entgegenstehenden Naturschutzinteressen. [...]


Es stellt sich mir nun diese Frage: Entweder muss das Urteil aus Juli 2006 entgegen geltendem Recht gewesen sein, oder aber die Gewichtung von "zwingendem öffentlichen" und "entgegenstehendem Naturschutzinteresse" muss sich gravierend verschoben haben, oder? Was hat sich seit 2006 also in der Relation von ökonomischem Interesse zum ökologischen Interesse geändert, dass nun das Urteil fünf Jahre später so gravierend anders ausfällt?

Ich bin gespannt!

Gruß.
Gruß, Jonas.
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