2. Okt 2009, 14:03
Darin aber nichts Neues...
KlickUnd hier die FMO-PM:
Schriftliche Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichtes liegt vor
FMO hofft auf schnelle Wiederaufnahme des Verfahrens in Münster
Die schriftliche Begründung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes (BverwG) vom 09.07.2009 im Revisionsverfahren des Naturschutzbundes NRW (NABU) liegt jetzt vor. Das BVerwG hatte im Juli das Verfahren um die Verlängerung der Start- und Landebahn am Flughafen Münster/Osnabrück zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster zurückgewiesen.
Der FMO wird das Urteil nun gemeinsam mit seinen Rechtsberatern in Ruhe prüfen und analysieren. Bereits nach einer ersten Sichtung der schriftlichen Urteilsbegründung kann festgehalten werden, dass das BVerwG in einem ganz überwiegenden Teil der zwischen den Parteien strittigen Punkte das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster aus dem Juli 2006 bestätigt hat. Deshalb geht die Flughafengesellschaft davon aus, dass diese Punkte auch nicht mehr Gegenstand einer erneuten Verhandlung beim OVG sein werden.
Nicht bestätigt und damit zu einer erneuten Verhandlung an das OVG zurückverwiesen, wurden ausschließlich die im OVG-Urteil erfolgte Bewertung und Gewichtung der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere deren Beitrag zum Erhalt des FFH-Gebietes, sowie der Abwägungsprozess zwischen den für das Vorhaben sprechenden öffentlichen Interessen und den gegenläufigen Belangen des Natur- (FFH-)Schutzes.
Die Flughafengesellschaft geht davon aus, dass beide beanstandeten Punkte im Rahmen eines jetzt hoffentlich schnell wieder aufgenommenen Verfahrens am OVG Münster im Hinblick auf die Vorgaben des BVerwG geklärt werden können. Soweit dazu weiterer Aufklärungsbedarf seitens der Flughafengesellschaft gefordert wird, wird dieser umgehend erbracht.